Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1 Allgemeine Bestimmungen und Geltungsbereich
Für die Geschäftsbeziehung zwischen bbl mediengestaltung und dem Besteller (Auftraggeber/Kunden) gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese Bedingungen gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte mit dem Vertragspartner. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Vertragspartners werden, selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, bbl mediengestaltung stimmt deren Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
§ 2 Vertragsschluss
Bei mündlicher Auftragserteilung durch den Besteller gilt der Auftrag als abgeschlossen und wird ggf. von bbl mediengestaltung schriftlich bestätigt (ggf. durch E-Mail). Auf Anfrage wird ein Kostenvoranschlag erstellt. Ein schriftliches Angebot durch bbl mediengestaltung ist 6 Wochen gültig. Erteilt der Besteller aufgrund eines Angebots durch bbl mediengestaltung einen Auftrag, so kommt es mit schriftlicher Auftragsbestätigung durch bbl mediengestaltung zum Vertragsschluss (ggf. durch E-Mail).
§ 3 Freigabe
(1) Insbesondere bei Gestaltungsarbeiten sind alle Entwürfe und sonstige Vorlagen vom Besteller auf formale und sonstige Fehler zu überprüfen. Für nach Freigabe angezeigte Fehler kann keinerlei Haftung übernommen werden.
(2) Druckprodukte sind vom Besteller ebenso unmittelbar nach Erhalt auf Ihre Vollständigkeit und Richtigkeit zu überprüfen.
(3) Bei nach Freigabe bzw. Abnahme oder Erhalt vom Kunden angezeigte Fehler, wird von bbl mediengestaltung zunächst die Verantwortlichkeit überprüft. Sollte diese auf Kunden- oder Dritter-/Lieferantenseite liegen, übernimmt bbl mediengestaltung keinerlei Haftung. Gewährleistungs- und Haftungsansprüche sind hierzu den jeweiligen AGBs Dritter zu entnehmen (siehe auch "Leistung und Haftung Dritter").
§ 4 Vergütung, Lieferung und Versand
(1) Alle Preise verstehen sich in EURO zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer.
(2) Versandkosten werden wenn nötig zuzüglich berechnet. Die Lieferung erfolgt durch Versendung an die vom Kunden mitgeteilte Lieferadresse. Die Kosten für Verpackung und Arbeitsaufwand sind in den Versandkosten enthalten. Selbiges gilt, wenn nötig, für Kosten der Versicherung von Paketen.
(3) Für den Fall, dass beim Versand Ware beschädigt wird oder abhanden kommt, ist der Kunde zur unverzüglichen Mitteilung hierüber verpflichtet, damit eine Schadensmeldung bzw. Sendungsrecherche eingeleitet werden kann und der Versicherungsanspruch gewährleistet ist.
(4) Falls bbl mediengestaltung ohne eigenes Verschulden zur Lieferung der bestellten Ware nicht in der Lage ist, weil ein Lieferant von bbl mediengestaltung seine vertraglichen Verpflichtungen nicht erfüllt, ist bbl mediengestaltung dem Besteller gegenüber zum Rücktritt berechtigt. In diesem Fall wird der Besteller unverzüglich darüber informiert, dass das bestellte Produkt nicht zur Verfügung steht. Die gesetzlichen Ansprüche des Bestellers bleiben unberührt.
(5) Beruhen Verzögerungen bei der Lieferung auf Gründen, die bbl mediengestaltung nicht zu vertreten hat (z.B. höhere Gewalt, Verschulden Dritter etc.), so wird die Frist angemessen verlängert. Der Besteller wird hiervon unverzüglich unterrichtet.
(6) Soweit eine Lieferung an den Besteller nicht möglich ist, weil der Besteller nicht unter der von ihm angegebenen Lieferadresse angetroffen wird, obwohl der Lieferzeitpunkt dem Besteller mit angemessener Frist angekündigt wurde, trägt der Besteller die Kosten für die erfolglose Anlieferung.
(7) Für Gestaltungsarbeiten gilt, dass durch höhere Gewalt verursachte Betriebsstörungen im eigenen sowie auch in fremden Betrieben bbl mediengestaltung von der Einhaltung einer vereinbarten Lieferfrist befreien.
(8) Die Lieferung sämtlicher Werbemittel, Vorlagen oder Drucksachen erfolgt grundsätzlich auf Rechnung und Gefahr des Bestellers. Für Mehr- oder Minderlieferungen gelten die allgemeinen Bedingungen der Druckindustrie.
§ 5 Zahlung
(1) Die von bbl mediengestaltung gestellten Rechnungen sind, wenn nicht ausdrücklich anders vereinbart, nach 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig. Skontoabzug ist nur gestattet, wenn auf der Rechnung ausgewiesen. Die Rechnungsstellung erfolgt bei Gestaltungsarbeiten bei Fertigstellung bzw. bei absehbar längerfristigen Aufträgen (ab 2 Monate Laufzeit nach Auftragserteilung), soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, zu 1/3 bei Auftragserteilung, der Rest bei Fertigstellung. Ggf. werden weitere Abschlagsrechnungen gestellt.
(2) Kommt der Besteller in Zahlungsverzug, so ist bbl mediengestaltung berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem von der Europäischen Zentralbank bekannt gegebenen Basiszinssatz p.a. zu fordern. Falls bbl mediengestaltung ein höherer Verzugsschaden nachweisbar entstanden ist, ist bbl mediengestaltung berechtigt, diesen geltend zu machen.
§ 6 Eigentumsvorbehalt
(1) bbl mediengestaltung behält sich das Eigentum an den von ihr gelieferten Werken bis zum endgültigen und vollständigen Eingang aller Zahlungen aus der Geschäftsbeziehung vor.
(2) Von bbl mediengestaltung erstellte und gelieferte Werke werden dem Auftraggeber für den vereinbarten Zweck zur Verfügung gestellt. Die von bbl mediengestaltung erarbeiteten digitalen Originaldaten bleiben jedoch Eigentum von bbl mediengestaltung, wenn nicht ausdrücklich anders vereinbart. Es besteht kein Anspruch von Seiten des Auftraggebers auf die Herausgabe der Originaldaten, es sei denn, es wurden bei Vertragsabschluss anderweitige schriftliche Vereinbarungen getroffen.
§ 7 Mängelgewährleistung und Haftungsbeschränkung
(1) Gewährleistungsrechte des Bestellers setzen voraus, dass dieser seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist. Erkennbare Mängel sind bbl mediengestaltung vom Besteller innerhalb von 5 Tagen nach Lieferung, nicht erkennbare Mängel unverzüglich nach Entdeckung schriftlich mitzuteilen. Bei nicht rechtzeitiger Mängelrüge ist die Gewährleistung ausgeschlossen.
(2) bbl mediengestaltung leistet für Mängel zunächst nach eigener Wahl in angemessener Frist Gewähr durch Nachbesserung oder Neuherstellung. Zur Vornahme aller notwendig erscheinenden Ausbesserungen und Ersatzlieferungen hat der Besteller nach Verständigung mit bbl mediengestaltung die erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben, andernfalls ist bbl mediengestaltung von der Mängelhaftung befreit.
(3) Sofern bbl mediengestaltung die Erfüllung ernsthaft und endgültig verweigert, die Beseitigung des Mangels und Nacherfüllung wegen unverhältnismäßiger Kosten verweigert, die Nacherfüllung fehlschlägt oder sie dem Besteller unzumutbar ist, kann der Besteller nach seiner Wahl die Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrages (Rücktritt) verlangen.
(4) Der Haftungsausschluss gilt nicht bei Vorsatz, bei grober Fahrlässigkeit sowie bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten durch bbl mediengestaltung.
Leistung und Haftung Dritter
(1) bbl mediengestaltung ist berechtigt, dritte Dienstleister und Erfüllungsgehilfen mit der Erbringung von Teilen oder des ganzen Leistungsspektrums zu beauftragen. bbl mediengestaltung verpflichtet sich, Erfüllungsgehilfen sorgfältig auszusuchen und anzuleiten.
(2) Darüberhinaus haftet bbl mediengestaltung für die Erfüllungsgehilfen nicht. Sollte der Besteller eine mit dem Auftrag verbundene Leistung dritter Anbieter (z.B. Druckerei, Schilder- und Lichtreklamehersteller) in Anspruch nehmen oder sonstige Leistungen bei einer dritten Partei über bbl mediengestaltung bestellt oder als Zusatzleistung mitbestellt haben, begründet dies getrennte Vertragsverhältnisse mit dem jeweiligen Kooperations-partner von bbl mediengestaltung. Solche Vertragsverhältnisse unterliegen den wirksam einbezogenen Allgemeinen Geschäftsbedingungen der jeweiligen Partner. Ebenso geht die Haftung auf den Kooperationspartner über. bbl mediengestaltung haftet nur für eigenes Verschulden.
§ 9 Pflichten des Bestellers
(1) Der Besteller ist für die Inhalte sowohl der beauftragten Bilddateien, als auch der übertragenen Bilddateien allein verantwortlich. Bei allen übertragenen Arbeiten, Dateien und Bildern sowie der Archivierung von Bilddaten werden die erforderlichen Rechte des Bestellers vorausgesetzt. Der Besteller garantiert insbesondere,
- dass die Vorlagen (insbesondere Bild- und Textdateien), Inhalte und Materialien, die an bbl mediengestaltung übersendet werden, keine Urheber- bzw. Nutzungsrechte, Marken-, Persönlichkeitsrechte oder sonstige Rechte Dritter verletzen,
- dass keine illegalen Gewalt verherrlichenden, Volks verhetzenden, rassistischen Vorlagen, Materialien und Inhalte, Propagandamittel, Kennzeichen verfassungswidriger Parteien oder ihrer Ersatzorganisationen oder Anleitungen zu Straftaten, pornographische Vorlagen, Materialien oder Inhalte, die sexuellen Missbrauch oder sexuelle Handlungen mit Tieren zum Gegenstand haben, diskriminierende Aussagen oder Darstellungen hinsichtlich Rasse, Geschlecht, Religion, Nationalität, Behinderung, sexueller Neigung oder Alter an bbl mediengestaltung übersendet werden,
- dass keine Gesetze zum Schutz der Jugend oder Strafgesetze verletzt werden.
(2) Im Falle der Verletzung der o.g. Rechte stellt der Besteller bbl mediengestaltung von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei. Der Besteller wird bbl mediengestaltung ggf. bei der Abwehr der Inanspruchnahme unterstützen. bbl mediengestaltung hierbei entstehende Kosten (z.B. anwaltliche Vertretung, Gerichtskosten, Strafen) trägt der Besteller.
(3) bbl mediengestaltung ist nicht verpflichtet, Leistungen auszuführen, die einen Rechtsverstoß zur Folge haben. bbl mediengestaltung ist in diesen Fällen berechtigt, die Leistung zu verweigern und vom Vertrag zurückzutreten.
§ 10 Datenschutzerklärung/Datensicherung
(1) bbl mediengestaltung verwendet Bestandsdaten der Besteller ausschließlich zur Abwicklung der Bestellungen. Alle Bestellerdaten werden unter Beachtung der einschlägigen Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) und des Teledienstdatenschutzgesetzes (TDDSG) von bbl mediengestaltung gespeichert und verarbeitet.
(2) Ein Besteller hat jederzeit das Recht auf kostenlose Auskunft, Berichtigung, Sperrung und Löschung seiner gespeicherten Daten. Hierfür hat ein Besteller sein Verlangen per Post oder Email an bbl mediengestaltung zu senden.
(3) Bei Auftragserteilung wird vorausgesetzt, dass der Besteller seine Datensätze auch über den Zeitpunkt der Auslieferung hinaus sichert. Ein Anspruch auf Sicherung der vom Besteller übermittelten Daten durch bbl mediengestaltung besteht nicht.
(4) Im Rahmen von Geschäften mit Unternehmern verpflichtet sich bbl mediengestaltung, Stillschweigen über alle Geschäftsvorgänge, Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse sowie Werbestrategien zu bewahren, die bbl mediengestaltung aufgrund der Zusammenarbeit mit dem Besteller bekannt werden.
§ 11 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort für alle vertraglichen und gesetzlichen Ansprüche ist der Geschäftssitz von bbl mediengestaltung, soweit nicht etwas anderes bestimmt ist oder zwingende gesetzliche Vorschriften entgegen stehen.
(2) Bei allen sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist, wenn der Vertragspartner Vollkaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, die Klage ausschließlich bei dem Gericht zu erheben, das für den Hauptsitz von bbl mediengestaltung zuständig ist. Dasselbe gilt, wenn der Vertragspartner keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. bbl mediengestaltung ist auch berechtigt, am Hauptsitz des Vertragspartners zu klagen.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrags mit dem Vertragspartner einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen Regelung möglichst nahe kommt.